Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Datenschutz
s gibt zwei Bußgeldgrenzen, eine absolute (20 Mio. EUR) und eine relative (4% des Jahresumsatzes). Es wird die jeweils höhere pro Fall verwendet! Laut Gesetz müssen Bußgelder eine abschreckende Höhe haben.
Das Motiv ist hier wohl die Kosteneinsparung. Aber ist das nicht zu kurz gedacht? Ein DSB muss die fachliche Eignung nachweisen können. Und wer haftet im Schadenfall? Ein Geschäftsführer auf alle Fälle, wenn nicht sogar beide!
Nein, ein Datenschutz-Management-System muss nicht teuer sein. Viel teurer als dessen Implementierung ist das Ignorieren der Datenschutzaspekte. Das ist existenzgefährdend!
Die DSGVO schützt in erster Linie Menschen (personenbezogene Daten). Datenschutz ist ein Grundrecht, wie auch das Brief- und Telekommunikationsgeheimnis.
Aber funktioniert auch das Rückeinspielen der Daten? Erst dann zeigt sich, ob Sie richtig gesichert haben. Wie weit zurück reichen Ihre Datensicherungen? Statistisch vergehen 255 Tage zwischen Malware-Infektion und Ausbruch (Verschlüsselung). Da reicht die letzte Wochensicherung nicht.
Gut, aber leider nicht ausreichend. Über 90% der Cyber-Angriffe geschehen über die E-Mail und da sind Ihre Mitarbeiter nur einen Mausklick von der Firmen-Katastrophe entfernt.
Beschäftigtendaten sind das Dynamit in jedem Unternehmen und Ihre Mitarbeiter haben die Streichhölzer in der Hand. Unkontrollierte Bewerbungsdaten, Fotos auf der Website usw. können sehr teuer für Sie werden: ein Monatsgehalt als Richtgröße.
Reine Firmendaten fallen nicht unter den Datenschutz, sondern personenbezogene Daten. Hinzukommt, dass Ihr Kunde wohl nur ungern seine Geschäftsgeheimnisse für jedermann sichtbar im Internet finden möchte.
Darum geht es nicht. Sie sind verantwortlicher Hüter der Daten und müssen mit diesen sorgfältig umgehen. Im Übrigen sind es meistens noch nicht einmal Ihre Daten, sondern die der Betroffenen, z.B. Kunden, Mitarbeiter, etc.
Hier wird auf die Datenschutzerklärung und den Consent-Banner angespielt. In der Regel verwendet die Agentur hier einen sogenannten Generator. Nur kein Generator (und keine Agentur) überprüft die Angaben und übernimmt die Verantwortung für die korrekten Angaben. Die Verantwortung liegt bei Ihnen.
Die Verpflichtung zum Datenschutz gilt für alle Unternehmen. Sie ist unabhängig von der Unternehmensgröße.
Datenschutz ist mehr als nur IT und deren Schutz. Der IT-Administrator ist ein wichtiger Partner – nicht notwendigerweise ein Fachmann für Datenschutz. Er ist in erster Linie ein ausführendes Organ und arbeitet in Ihrem Auftrag. Die Verantwortung übernehmen alleine Sie!
Die Frage ist, ob erst etwas passieren muss. Wenn ich mit 80 km/h durch ein Wohngebiet fahre, muss auch nicht jemand gleich getötet werden. Aber ich habe andere massiv gefährdet und die Wahrscheinlichkeit, dass etwas passieren könnte, ist natürlich wesentlich höher, als wenn ich mit Tempo 30 fahre.
Außerdem bin ich als Unternehmer zum Datenschutz mit seinen vorgeschriebenen Maßnahmen verpflichtet, wie ich auch als Autofahrer der StVO verpflichtet bin.
IT Sicherheit
Backups sind wichtig, ersetzen aber kein Sicherheitskonzept. Entscheidend ist auch, wie schnell Systeme wiederhergestellt und Angriffe erkannt werden.
Die direkten Schäden sind oft nur ein Teil des Problems. Häufig entstehen zusätzliche Kosten durch Ausfälle, Datenverlust und Vertrauensschäden.
Nicht aktualisierte Systeme gehören zu den häufigsten Einfallstoren für Angreifer. Sicherheitsupdates schließen bekannte Schwachstellen und sollten zeitnah umgesetzt werden.
Viele Angriffe wirken heute täuschend echt und zielen auf menschliche Fehler ab. Technische Schutzmaßnahmen allein reichen deshalb oft nicht mehr aus.
Aber funktioniert auch das Rückeinspielen der Daten? Erst dann zeigt sich, ob Sie richtig gesichert haben. Wie weit zurück reichen Ihre Datensicherungen? Statistisch vergehen 255 Tage zwischen Malware-Infektion und Ausbruch (Verschlüsselung). Da reicht die letzte Wochensicherung nicht.
Reine Firmendaten fallen nicht unter den Datenschutz, sondern personenbezogene Daten. Hinzukommt, dass Ihr Kunde wohl nur ungern seine Geschäftsgeheimnisse für jedermann sichtbar im Internet finden möchte.
KI Compliance
Die Verantwortung bleibt grundsätzlich beim Unternehmen. Deshalb sind klare Regeln, Prüfprozesse und menschliche Kontrolle besonders wichtig.
Künftig werden Unternehmen stärker nachweisen müssen, wie KI eingesetzt wird. Transparenz und nachvollziehbare Prozesse gewinnen dabei deutlich an Bedeutung.
Besonders kritisch sind KI-Systeme, die Entscheidungen über Menschen beeinflussen. Dazu zählen beispielsweise Anwendungen im HR-, Finanz- oder Gesundheitsbereich.
Das hängt davon ab, welche Daten verarbeitet werden und welche KI-Lösung eingesetzt wird. Ohne klare Richtlinien entstehen schnell Datenschutz- und Sicherheitsrisiken.
Die Verpflichtung zum Datenschutz gilt für alle Unternehmen. Sie ist unabhängig von der Unternehmensgröße.
Datenschutz ist mehr als nur IT und deren Schutz. Der IT-Administrator ist ein wichtiger Partner – nicht notwendigerweise ein Fachmann für Datenschutz. Er ist in erster Linie ein ausführendes Organ und arbeitet in Ihrem Auftrag. Die Verantwortung übernehmen alleine Sie!