Leistungen
Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen rund um den Datenschutz (DS) und die Informationssicherheit (IS), bei Bedarf auch auf Englisch:
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Umfassender Schutz Ihrer Geschäftsgeheimnisse mit den Mitteln, die Ihnen Datenschutz und Informationssicherheit bereits bieten
- Überprüfung, Beratung rund um Ihren Webauftritt (Cookies, Tracker, Rechtsgrundlagen, Datenschutzerklärungen, usw.)
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Erarbeitung und Pflege Ihrer Löschkonzepte
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Aufbau Ihres DS/IS Management-Systems
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Beratung und Auditierung von Ihren Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOM) und Datenschutz-Prozessen
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Begutachtung, Erstellung und Pflege von Ihren Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV) und Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
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Mitarbeiterschulung (Sensibilisierung, IS, Gesetzumsetzung am Arbeitsplatz, 1x1 des Datenschutzes)
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Beschäftigtendatenschutz (Information, Richtlinien, Einwilligungen, Eingliederungs-Mgt., Betreuung)
- Datenschutzfolgeanalysen für besonders risikoreiche Verarbeitungen
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Vorbereitung Ihrer Zertifizierung (ISO 2700x, BSI IT-Grundschutz, ISIS12, TISAX, etc.)
Kontaktieren Sie uns für Informationen!
Wir können Ihnen folgende Angebote unterbreiten:
- DS/IS-Beratung - kurzfristig „on demand“ oder projektbezogen
- Externer Datenschutzbeauftragter* (DSB) - kontinuierliche Unterstützung, mittel- bis langfristig
- Externer Informationssicherheits-beauftragter (ISB) - kontinuierliche Unterstützung, mittel- bis langfristig
- Wir sind für förderungsfähige Beratungsleistungen bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) akkreditiert.**
Fordern Sie Ihr unverbindliches Angebot an!
*Anmerkung: Ein interner Datenschutzbeauftragter darf keinen Interessenskonflikt mit seiner üblichen betrieblichen Funktion haben, d.h. es darf nicht ein Mitglied der Geschäftsführung, Leiter IT, Leiter Marketing, Leiter Vertrieb etc. und auch kein Angehöriger der beispielhaft genannten Funktion als DSB bestellt werden. Der entsprechende Mitarbeiter genießt einen besonderen Kündigungsschutz, ähnlich wie ein Betriebsrat. Die Bestellung eines externen DSB ist zulässig und für ein Unternehmen auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrages wesentlich flexibler.
**Für KMUs ist die Beratung zur Klärung von Fragen und Treffen von Vorkehrungen des Datenschutzes mit seinen technischen und organisatorischen Maßnahmen förderfähig, teilweise bis zu 80%!